Recht auf Leben oder / und Recht auf Selbstbestimmung
„Pilgern für das Leben“ mit Vortrag zum Lebensrecht der Bundesvorsitzenden von ALfA, Frau Cornelia Kaminski – Im Rahmen der bundesweiten, ökumenischen „Woche für das Leben“
Die KAB im pastoralen Raum Kirchhundem und im Bezirk Olpe / Siegen unterstützt das Anliegen von ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle e. V.) und lud kürzlich zum „Pilgern für das Leben“ von Kohlhagen zum Gut Ahe ein.
Nach der Heiligen Messe um 18.30 Uhr in der Wallfahrtskirche Kohlhagen gingen die Besucher zum Denkmal für das Leben auf dem dortigen Friedhof. Hier fand ein geistlicher Impuls mit einem Segensgebet für die Kinder, die vor der Geburt verstarben, statt.
Anschließend begaben sich die Besucher zum Gut Ahe. Man traf sich dort in gemütlicher Runde zum Vortrag von Frau Kaminski, der bei den 25 Anwesenden uneingeschränkte Zustimmung fand.
„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid manifestiert sich die Würde des Menschen genau darin, dass er autonom und selbstbestimmt handeln kann. Damit wird die Selbsttötung ein „Akt autonomer Selbstbestimmung“.
„Daher ist das Recht auf selbstbestimmtes Sterben grundsätzlich auch zu keinem Lebenszeitpunkt vom Vorliegen äußerer Bedingungen wie Leiden oder Krankheit abhängig. Der assistierte Suizid kann also in jeder Lebensphase und unter allen Umständen gefordert werden“, kritisierte Frau Kaminski.
„Bei einem so verstandenen Recht auf Selbstbestimmung hat die Autonomie des Einzelnen Vorrang vor der Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Leben. Der Staat hat zu respektieren, dass jemand sich suizidieren möchte. Er darf das Leben des Menschen nicht gegen seinen Willen schützen.
Wie aber ist das Recht auf Selbstbestimmung zu gewährleisten, wenn nicht zuvor das Recht auf Leben geschützt wird?
Wie kann ein Mensch sein Recht auf Autonomie wahren, wenn der Staat nicht zuvor sein Recht auf Leben garantiert?
Aufgabe des Staates muss sein: Recht auf Leben und Recht auf Selbstbestimmung in Balance zu bringen.
Menschenwürde an die Autonomie des Menschen zu koppeln, und nicht wie bei Kant an die Vernunft bzw. Fähigkeit und Verpflichtung, moralisch innerhalb eines Sittengesetzes zu handeln, ist problematisch. Denn: Wenn Selbstbestimmung ohne Moral und ohne Vernunft auskommt, entscheidet ausschließlich der Wille des Menschen. Naturwissenschaftliche Erkenntnisse, zu denen uns die Vernunft befähigt, sind dann nicht mehr relevant. So kann dann auch in aller Unvernunft behauptet werden, dass ein vorgeburtlicher Mensch entgegen allen naturwissenschaftlichen Fakten kein Mensch ist und kein Recht auf Leben hat.
Wenn aber erst einmal die Möglichkeit eröffnet wird, Menschen in zwei Klassen einzuteilen – solche, denen Menschsein zugesprochen wird, und solche, denen dies abgesprochen wird – dann sind auch andere Kategorien als „vorgeburtlich“ und „nachgeburtlich“ für diese Unterteilung denkbar.“ so Frau Kaminski.
Diese grundsätzlich lebensbejahenden Positionen werden von der KAB Olpe – Siegen als kirchlichem Verband auch zukünftig mit Nachdruck öffentlich vertreten.
Aufgrund der gegenwärtigen Herausforderung, begründet durch die Initiative der Familienministerin Lisa Paus, wurde eine Kommission gebildet, in der Vertreter von „pro familia“ und des Juristinnenbundes vertreten sind, jedoch keine Vertreter der Lebensrechtsbewegungen und der Kirchen.
Der Bundesverband Lebensrecht BVL hat sich dieses Jahr entschieden, am 16. September 2023 nicht nur einen „Marsch für das Leben“ in Berlin zu organisieren, sondern erstmalig auch in Köln. Zur Teilnahme lädt die KAB Olpe – Siegen schon jetzt ganz herzlich ein. Nähere Infos dazu folgen.